Alte Leiden sind in der Privaten Krankenversicherung Leiden, deren Behandlung schon vor Vertragsschluss begonnen hat. Für Alte Leiden besteht kein Versicherungsschutz, sofern diese vor Vertragsschluss behandlungsbedürftig waren. Gefunden auf https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun